
Qualifizierung zum Bedienen von Schubmaststaplern
Die Bedienung von Schubmaststaplern erfordert eine fachgerechte Qualifizierung und Unterweisung Ihres Personals. Dies erfolgt im Rahmen einer zusätzlichen Qualifizierung für bereits ausgebildete Staplerfahrer.
Diese Zusatzqualifizierung übernehmen wir gerne: Wir führen die Qualifizierung oder Unterweisung in Ihrem Betrieb oder in unserem Schulungszentrum in Ascahffenburg durch – und gehen individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie Zugang zu den allgemein geltenden Rechtsgrundlagen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren, die körperliche und geistige Eignung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung für Staplerfahrer. Da unsere Qualifizierung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort ebenfalls unerlässlich.
Zusatzqualifizierung zum Bedienen von Schubmaststaplern
Die Zusatzqualifikation für Schubmaststapler richtet sich an alle Personen, die bereits eine Ausbildung (Stufe 1) vorweisen können und zukünftig zusätzlich zum Frontgabelstapler einen Schubmaststapler bedienen müssen. Seit Dezember 2022 muss laut dem geänderten DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung zum Bedienen von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" eine Zusatzqualifizierung für spezielle Flurförderzeuge erfolgen: z.B. Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen (Van Carrier), Gabelstapler zum Containerhandling (Reachstacker).
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