Unser Ausbildungsprogramm
Für Bediener von Schubmaststaplern.
Ausbildung zum Bedienen von Schubmaststaplern
Die Bedienung von Schubmaststaplern erfordert eine fachgerechte Ausbildung und Unterweisung Ihres Personals. Dies erfolgt im Rahmen einer zusätzlichen Qualifizierung für bereits ausgebildete Staplerfahrer.
Diese Zusatzausbildung übernehmen wir gerne: Wir führen die Ausbildung oder Unterweisung in Ihrem Betrieb oder in unserem Schulungszentrum in Ascahffenburg durch – und gehen individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie Zugang zu den allgemein geltenden Rechtsgrundlagen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren, die körperliche und geistige Eignung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für Staplerfahrer. Da unsere Ausbildungen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort ebenfalls unerlässlich.
Unsere Zusatzausbildung zum Bedienen von Schubmaststaplern
Die Zusatzqualifikation für Schubmaststapler richtet sich an alle Personen, die bereits eine Ausbildung (Stufe 1) vorweisen können und zukünftig zusätzlich zum Frontgabelstapler einen Schubmaststapler bedienen müssen. Seit Dezember 2022 muss laut dem geänderten DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung zum Bedienen von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ eine Zusatzqualifizierung für spezielle Flurförderzeuge erfolgen: z.B. Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen (Van Carrier), Gabelstapler zum Containerhandling (Reachstacker).
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